KLJB Suttrup-Lohe e.V.

 FAQ-Liste zum Karnevalsfest

Wann erfolgt der Einlass?

Den Besuchern des Karnevalsfestes wird der Einlass nur nach Bezahlung des Eintrittsgeldes gewährt. Dies gilt sowohl für das beheizte Festzelt als auch für den großen Vorplatz, welcher Teil des gesamten Festgeländes ist. Das Festgelände wird von allen Seiten durch Ordnungspersonal abgesichert und ist mit einem großen Bauzaun abgetrennt. Um euch Ärger, Hausverbot und dreckige Kleidung zu ersparen solltet ihr also lieber gleich in Ruhe Eintritt zahlen um dann auf dem Festgelände ordentlich feiern zu können.

Damit an Kasse keine allzu langen Wartezeiten entstehen, werden wir wieder ein großes Eintrittszelt für euch aufstellen!

Der Einlass beginnt um 21 Uhr.

 

Informationen zum Jugendschutzgesetz:

Wir nehmen das Jugendschutzgesetz sehr ernst! Personen unter 16 Jahren werden von uns weder auf das Festzelt noch auf einen anderen Teil des Festgeländes gelassen. Personen unter 18 Jahren müssen das Festgelände um spätestens 0:00 Uhr verlassen haben.

Wir werden auch in diesem Jahr wieder starke Ausweiskontrollen durchführen. Haltet euren Personalausweis bitte bereits im Eintrittszelt bereit, damit keine überflüssigen Wartezeiten entstehen. Zudem werden das Thekenpersonal und unsere Ordner verstärkt Ausweiskontrollen durchführen.

 

Rauchverbot:

Seit dem 01. August 2007 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein gesetzliches Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten. Des Weiteren darf auch auf öffentlichen Veranstaltungen (Zeltpartys oder Ähnlichem) nicht mehr geraucht werden. Dieses Verbot betrifft auch unser Karnevalsfest, sodass auf dem Festzelt nicht mehr geraucht werden darf!

 

Wer erhält einen vergünstigten Eintritt?

Da viele Jugendgruppen aus der Region zum Karnevalsfest einen oder mehrere Busse einsetzen, werden diese von uns getrennt abkassiert. Diese Gruppen bekommen vergünstigten Eintritt! Wir haben dieses Jahr wieder viele Ortsgruppen vorab per Post informiert. Falls ihr keine Informationen erhalten habt meldet euch bitte bei uns.

Weil das Karnevalsfest zugleich auch das Landjugendfest der KLJB Suttrup-Lohe ist, haben Landjugendmitglieder anderer Ortsgruppen selbstverständlich vergünstigten Eintritt. Das Vorlegen eures Landjugendausweises an der Kasse ist dafür allerdings unbedingt erforderlich. Alle Mitglieder der KLJB Suttrup-Lohe e.V. haben freien Eintritt!

 

Ist eine Anreise mit dem Bus möglich?

Wie schon erwähnt setzen Jugendgruppen aus vielen Orten Busse zum Karnevalsfest ein. Falls ihr Interesse habt mit einem dieser Busse anzureisen, wendet euch am besten direkt an deren Ansprechpartner.

 

Welche Specials gibt es?

Wir arbeiten immer wieder an neuen kreativen Ideen, da wir nicht möchten das das Karnevalsfest in Suttrup zu einer “normalen” Party wird, welche man jedes Wochenende erleben kann. Stattdessen versuchen wir euch ein super Rahmenprogramm zu bieten - der Erfolg der letzten Jahr spricht für uns! Ihr könnt euch auf eine mega geile Party gefasst machen!

 

Wie erreiche ich das Landjugenfest (Anfahrt)?

Eine detaillierte Anfahrtsbeschreibung findet ihr hier. Wenn ihr den Ort Suttrup erreicht habt ist es nicht mehr schwer das Festgelände zu finden. Wir werden das Festgelände im Ort und auch in den umliegenden Orten weiträumig ausschildern. Folgt einfach den Schildern an den Zufahrtsstraßen.

Eine Bitte in eigener Sache: Parkt bitte auf den ausgewiesenen Parkplätzen, welche wir seit Jahren rund um das Festgelände für euch bereitstellen. Das dort postierte Ordnungspersonal wird euch gerne behilflich sein! Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr - der Veranstalter übernimmt für eventuelle Schäden keine Haftung.

 

Wenn ihr im Vorfeld noch irgendwelche Fragen zu unserem Karnevalsfest habt, dann meldet euch im Gästebuch, per Mail oder per Post (die Adresse findet ihr im Impressum).

Falls im Laufe des Abends Fragen auftreten sollten, dann wendet euch bitte an die zahlreichen Ordner vor Ort. Wir haben viele Helfer, die sowohl auf dem Festgelände als auch im Umkreis (z.B. bei den Parkplätzen) vertreten sind und euch gerne helfen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist unbedingt folge zu leisten!